OEH | Was darf ich und was nicht mit Blaulicht und Sirene?

29.09.2017 20:40
Fabian Keppler-Stobrawe

Erbendorf. α Was ist der Unterschied zwischen #Sonderrechten und W#egerechten? Wann darf ein Mitglied der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes davon Gebrauch machen? Und darf ein ehrenamtlicher organisierter Ersthelfer diese in Anspruch nehmen? Am vergangenen Donnerstagabend war der Leiter des Rettungsdienstes des Kreisverbandes Tirschenreuth im Bayerischen Roten Kreuz (BRK), Manfred #Maurer, zu Gast in der Steinwaldstadt und klärte die Helfer der Organisierten Ersten Hilfe (OEH) Erbendorf über die rechtliche Situation auf. 

Die Helferinnen und Helfer der #OEH Erbendorf werden von der Integrierten Leitstelle (#ILS) Nordoberpfalz in der Regel alarmiert, wenn eine Notarztindikation vorliegt und der Rettungswagen aus Erbendorf anderweitig im Einsatz ist. Denn der nächstgelegene Rettungswagen aus Kemnath benötigt etwa 12 Minuten bis in die Steinwaldstadt – wertvolle Zeit kann somit von den Ersthelfern überbrückt werden. Mit dem Einsatzfahrzeug, welches bei der FFW Erbendorf stationiert ist, machen sich die Ersthelferinnen und Ersthelfer meist mit Blaulicht und Martinshorn auf den Weg zum Einsatzort. 

Daher muss auch jeder Ersthelfer über die Rechte und Pflichten bei diesen „#Blaulichtfahrten“ Bescheid wissen. Manfred Maurer, Leiter des Rettungsdienstes des Kreisverbandes Tirschenreuth im Bayerischen Roten Kreuz, erklärte den zahlreich erschienenen Ersthelferinnen und Ersthelfern, wie Blaulichtfahrten aus rechtlicher Sicht zu bewerten sind. Das Wegerecht regelt, dass andere Verkehrsteilnehmer den Einsatzkräften unverzüglich Platz machen müssen, insofern dies mit #Blaulicht und #Sirene deutlich angezeigt wird. 

Sonderrechte bedeuten, dass im #Einsatzfall die #Einsatzkräfte von den Regeln der #Straßenverkehrsordnung, unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, befreit sind. Hierzu zählen beispielweise das Befahren einer Einbahnstraße in der Gegenrichtung oder das Fahren bei Rotlicht. 

Maurer erklärte ausführlich, welche Pflichten auf den Fahrer bei Fahrtantritt zukommen sowie wie sich, trotz Inanspruchnahme von Wege- und Sonderrechten, der Fahrer im #Straßenverkehr verhalten muss und wann diese überhaupt in Anspruch genommen werden dürfen. 

Während der 90-minütigen Fortbildung diskutierten die Teilnehmer zusammen mit dem Vortragenden auch einige Einzelbeispiele und bekannte Gerichtsurteile, die sich vor allem auf Unfälle mit Einsatzfahrzeugen bezogen.  

Dank dieser Unterrichtseinheit sind die Erstelfer der OEH Erbendorf wieder sensibilisiert für ihre Verantwortung im Straßenverkehr auch unter Zuhilfenahme von Sonder- und Wegerechten und somit hoffentlich für weitere 18 Jahre unfallfrei. ω