Testen Sie doch mal den Rauchmelder

13.04.2018 06:35
Fabian Keppler-Stobrawe

Erbendorf. α Freitag der 13. ist gemeinhin auch als Unglückstag bekannt. Aber Sie können was gegen das Unglück tun - zum Beispiel mit einem Rauchmelder. Rauchmelder retten Leben. Aber das tun sie nur, wenn sie auch ordentlich überprüft und gewartet werden. Wann haben Sie ihn zuletzt getestet? Warum nicht gleich jetzt - am heutigen "Tag des Rauchmelders".

Die Feuerwehr Müchen hat die ersten 100 Tage nach Ende der Übergangszeit zur Rauchmelderpflicht die Situation in der Landeshauptstadt wie folgt bilanziert: 199 Einsätze, 13 Brände und drei Leben gerettet. Sicherlich ist die Einsatzbelastung für die Einsatzkräfte gestiegen, aber dank installierter und funktionsfähiger Rauchmelder, konnten leben gerettet werden. Rauchmelder sind definitiv Lebensretter. Und in Bayern Pflicht in Privatwohnungen - lesen Sie doch hierzu die Fragen und Antworten des Bayerischen Innenministeriums. Übrigens: Die FFW Erbendorf ist im Jahr 2018 noch zu keiner Rauchmeldermeldung im privaten Umfeld gerufen worden, allerdings haben dreimal Brandmeldeanlagen in Gebäuden der Stadt angeschlagen. Glücklicherweise war nichts passiert.

Zurück  zur Rauchmelderüberprüfung. Der Deutsche Feuerwehrverband rät zu den folgenden Schritten bei der Prüfung des kleinen Lebensretters:

  • Funktions-Check: Ertönt ein Signalton beim Drücken der Prüftaste am Rauchmelder? Falls nicht, ist die Funktion gestört. Sie sollten die Batterie – wenn es sich um eine austauschbare Batterie handelt – umgehend austauschen. Sollten nach dem Austausch wieder kein Ton ertönen, tauschen Sie den Rauchmelder aus.
  • Geräte-Check: Sind die Raucheintrittsöffnungen frei von Staub, Insekten, Abdeckungen oder anderen Fremdkörpern? Tauschen Sie stark verschmutzte oder beschädigte Melder unbedingt aus.
  • Umgebungs-Check: Ist der Rauchmelder so angebracht, dass dieser in einem Umkreis von mindestens einem halben Meter frei von Hindernissen (Wände, Raumteiler) und Einrichtungsgegenständen (Deckenleuchten, etc.) ist?
  • Raum-Check: Sind überall dort, wo Menschen schlafen, Rauchmelder angebracht? Verfügen Flure, die als Fluchtwege dienen, über einen Melder? Empfehlenswert ist, alle Wohnräume – außer Küche und Bad – mit Rauchmeldern auszustatten.
  • Haltbarkeits-Check: Auch Rauchmelder besitzen eine Art „Mindesthaltbarkeitsdatum“, das nicht überschritten werden darf. Dieses Datum finden Sie auf der Rückseite des Geräts. Spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme sind Rauchmelder generell auszutauschen, da eine einwandfreie Funktion nach dieser Zeit nicht mehr gewährleistet ist.

Wir wünschen Ihnen, dass Ihre Rauchmelder im Ernstfall anschlagen und zögern Sie nicht im Falle des Falles den Notruf 112 zu wählen. rund um die Uhr. ω

Foto: Fabian Keppler-Stobrawe