Hydrantenpflicht für Eigenheime

01.04.2014 09:12
Fabian Keppler-Stobrawe

Hydrant GartenApril, April! Ab dem 01. Juli 2014 muss jedes Eigenheim in Europa mit mehr als 225 m² Gartengrundstück einen eigenen Hydranten zur Brandbekämpfung bereit stellen. In einer Aktionswoche vom 19. - 23. Juni 2014 informiert die FFW Erbendorf in einer Aktionswoche auf dem Erbendorfer Festplatz über die Neuregelungen. Zudem wird eine Sammelbestellung von Überflurhydranten angeboten.

Als "Meilenstein in der Brandbekämpfung" bezeichnete 1. Kommandant Bernhard Schmidt die Umsetzung der EU-Direktive EG 2012/1553648.7, die besagt, dass Eigenheime mit mehr als 225 m² Grund für die Feuerwehren einen eigenen Überflurhydranten zur Verfügung stellen müssen. Damit soll die Löschwasserversorgung lückenlos gewährleistet werden. Da Stadthäuser ohne eigenes Grundstück meist keinen Platz für einen Hydranten haben, sind diese von dieser Neuregelung ausgenommen.

Kosten teilen sich Bund, Land, Kommunen und Eigenheimbesitzer

Schmuck Hydrant MännchenDa die immensen Kosten für die Neuanschaffung der Hydranten nach DIN 3222 AUD 80/100 nicht alleine die für den Brandschutz zuständigen Kommunen aufbringen können, hat die Bundesregierung zusammen mit dem Bundesrat, der Ländervertretung, beschlossen, die Kosten für jeden Hydranten gleichmäßig auf Bund, Länder, Kommunen und den Eigenheimbesitzer zu verteilen. Ein Hydrant kostet inklusive Anschluss an das bestehende Löschwassersystem ca. 8900 ,-€, so dass auf jeden Eigenheimbesitzer etwa 2225,- € entfallen.

Um die Kosten etwas zu senken, bietet die FFW Erbendorf eine Sammelbestellung an. Interessierte Bürger können Ihren Hydranten direkt bei der FFW Erbendorf vorbestellen, was eine Kostenreduktion für den einfachen Überflurhydranten um etwa 15% bringen wird. Wer in seinem Garten ein etwas luxuriöses Modell wünscht, kann die Erbendorfer Sonderedition "Rudi Löschmeister" (siehe Bild links) für einen Aufpreis von 100,- € bestellen. Bei einer Abnahme von mehr als 500 Stück reduzieren sich die Mehrkosten auf etwa 73,- € für das Sondermodell. Ein Bestellformular stellen wir ab morgen, Mittwoch 02.04.2014, auf unserer Website zur Verfügung. Den Anschluss an die Löschwasserversorgung übernimmt der städtische Bauhof, zwecks Terminvereinbarung erhalten alle Betroffenen Personen in den kommenden Tagen ein offizielles Schreiben per Post.

Informations- und Aktionswoche

Vom 19. - 23. Juni 2014 veranstaltet die FFW Erbendorf in Zusammenarbeit mit der Stadt Erbendorf, dem Freistaat Bayern und der Kommission für aktiven abwehrenden Brandschutz der Europäischen Union (KAAB) eine Informations- und Aktionswoche auf dem Erbendorfer Festplatz. Dort werden nicht nur die einzelnen Modelle en detail vorgestellt, auch der richtige Umgang mit Überflurhydranten und den Feuerwehrfrauen und -männern im Einsatzfalls kann dort eingeübt werden. In zahlreichen Schauübungen zeigen die Floriansjünger ebenso die richtige Wasserentnahme. Informiert wird auch über die zahlreichen Auflagen, wie der Hydrant im Garten zu installieren ist: im Umkreis von 5 Metern in alle Richtungen darf nur Rasen, Asphalt, Kies oder Pflaster angebracht werden. Büschhe und Bäume sowie diverse Nutzpflanzen, die eine reibungslose Wasserentnahme verhindern könnten, sind nicht gestattet. Ebenso ist in der EU-Direktive EG 2012/1553648.7 geregelt, welche Grassorten und welche Schnitthöhen zugelassen sind. Bei Zuwiderhandlung droht, so EU-Kommisar Günter Oettinger (CDU), dass die Feuerwehren nicht zum Löschen eines in Brand stehenden Gebäudes verpflichtet seien.

Modellprojekt läuft hervorragend - jährlich auffüllen

1. Kommandant Bernhard Schmidt nimmt selbst seit zweieinhalb Jahren an einem Modellversuch teil. In seinem Vorgarten befindet sich seitdem ein Überflurhydrant (siehe Bild oben). Schmidt ist von seinem Brandschutzhelfer sichtlich begeistert: "Seit der Hydrant in meinem Garten steht, fühlen wir uns viel sicherer. Da der Hydrant praktisch wartungsfrei ist, haben wir auch nur wenig Arbeit damit. Auch die Kinder haben in ihm einen guten Spielkameraden gefunden."

Ganz wartungsfrei sind die Hydranten nicht: einmal jährlich muss der Hydrant nachgefüllt werden, um den Wasservelust aufgrund vorgenommener Löscharbeiten auszugleichen. "Hierfür genügt aber eine handelsübliche Gießkanne, die praktisch in jedem Haushalt vorhanden ist", erklärt Schmidt.

Weitere Informationen per E-Mail

Wer Fragen zu neuen EU-Direktive oder zur Sammelbestellung hat, melde sich bitte per E-Mail an oeAJxHpajJGfue0eqQZ4SqX0UB/BWzlff0NJUcN7sVs=, dort sammeln wir Ihre Anfragen und beantworten Ihe Fragen so schnell wie möglich. Die gesammelten Fragen und Antworten werden wir auch hier auf unserem Portal ab dem 02. April 2014 zur Verfügung stellen.